11 Dinge, die im Supermarkt verboten

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Der Gang in den Supermarkt gehört für uns alle zu den alltäglichen Dingen: Schnell nach der Arbeit noch ein paar Kleinigkeiten fürs Abendessen besorgen, kurz in der Mittagspause einen Snack kaufen oder der große Wocheneinkauf.

Doch kaum jemand macht sich Gedanken darüber, ob beim täglichen Einkauf Vorschriften oder Regeln verletzt werden. Es gibt allerdings zahlreiche Regeln und einige Verbote, die in einem Supermarkt unbedingt zu beachten sind. Bei Missachtung ist es sogar möglich, eine Straftat zu begehen, sei es Sachbeschädigung, Diebstahl oder Ähnliches.

Die folgende Liste enthält einige typische Verhaltensweisen, die im Supermarkt nicht gerne gesehen oder sogar verboten sind.

1. Haustiere

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Der Hund ist bekannterweise der beste Freund des Menschen und nur zu gerne begleitet er uns überall hin. Im Supermarkt haben allerdings weder ein Hund noch eine Katze oder andere Haustiere etwas zu suchen. Auch wenn das Tier so klein ist und in einer Tasche transportiert werden kann, darf es nicht mit in den Supermarkt genommen werden.

Da auch unverpackte Lebensmittel angeboten werden, ist es aus hygienischen Gründen verboten, das eigene Haustier mit zum Einkaufen zu nehmen. Bei Verstoß könnte ein Hausverbot drohen, gegebenenfalls sogar eine Geldstrafe. In jedem Fall muss der Markt aber sofort wieder verlassen werden.

2. Ware aus dem Back-Shop essen

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In den meisten Supermärkten gibt es eine kleine Back-Abteilung. Verschiedene Brötchen, Croissants, Donuts, Muffins, Brezeln: Das Angebot ist verlockend und die Versuchung umso größer, schon während des Einkaufs einen kleinen Bissen zu nehmen. Aber auch wenn der Hunger noch so groß ist, es ist nicht gestattet, Produkte vor dem Bezahlen zu probieren oder sogar diese ganz aufzuessen.

Für die Mitarbeiter im Supermarkt ist nicht erkennbar, ob die Absicht besteht, das Produkt auch tatsächlich zu bezahlen. Im schlimmsten Falle kann eine Anzeige wegen Ladendiebstahl drohen. Bei Kleinkindern sind viele Supermärkte sehr kulant. Wenn das Kind im Einkaufswagen die Brezeln anknabbern möchte, wird hier niemand etwas dagegen sagen. Bezahlt werden muss das Produkt selbstverständlich trotzdem.

3. Getränke öffnen

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Schnell nach der Arbeit in den Supermarkt und noch ein paar Kleinigkeiten kaufen und die Getränke im Kühlfach sehen sehr verlockend aus. Wie gut würde so ein kalter Schluck Wasser oder Cola jetzt tun. Aber auch das sollten Sie besser unterlassen und bis nach dem Bezahlen warten.

Wie auch bei den Backartikeln können die Mitarbeiter im ersten Moment noch keine Kaufabsicht erkennen. Genau genommen gehört das Produkt also noch dem Supermarkt. In dem Moment, wenn die Falsche oder Dose geöffnet wird, wird die Ware beschädigt. Der Inhaber könnte einen Ladendiebstahl vermuten. Allerdings reagieren die Mitarbeiter bei Kleinkindern auch hier meist sehr verständnisvoll.

4. Obst oder Gemüse probieren

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Die Weintrauben sehen wirklich köstlich aus, aber ob sie auch tatsächlich schmecken? Wen soll es schon stören, wenn eine kleine Weintraube vor dem Kauf probiert wird? Aber auch das ist im Supermarkt verboten und gehört zum Mundraub. Denken Sie einmal darüber nach, wenn jeder so handeln würde. Sehr viel Gewinn für Obst und Gemüse würde den Supermärkten so verloren gehen.

In einigen Supermärkten gibt es tatsächlich Kostproben. Diese sind aber extra gekennzeichnet. Einfach etwas von der ausgestellten Verkaufsware zu probieren, ist verboten. Bei einem Verstoß könnte vom Supermarkt ein Hausverbot verhängt werden. Da das Vergehen eher gering ist, droht aber keine Anzeige.

5. Laut Musik hören

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Auch wenn Sie in bester Party-Laune sind und das Lieblingslied gerade von der Playlist abgespielt wird: Laute Musik im Supermarkt ist nicht gerne gesehen und wird von den meisten anderen Kunden wohl auch als Belästigung empfunden. Die Kopfhörer also nicht vergessen und die Sache ist erledigt.

Bei einem Verstoß muss auch hier mit einem Hausverbot gerechnet werden. Wer die Musik trotz mehrfacher Aufforderung nicht abstellt oder den Laden nicht verlassen will, muss mit einer Anzeige wegen Lärmbelästigung und/oder Hausfriedensbruch rechnen. Der Supermarkt-Besitzer hat das Hausrecht, wenn er keine laute Musik duldet, sollte sich daran gehalten werden.

6. Produkte öffnen

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Neben Getränken und Backwaren dürfen sämtliche Produkte im Supermarkt nicht vor dem Kauf geöffnet werden. Auch wenn es bestimmte Artikel nur in Mehrfach-Verpackungen gibt, es ist nicht erlaubt, einzelne Produkte zu entnehmen, da in dem Moment das gesagte Produkt beschädigt wird und nicht mehr verkauft werden kann.

Ein Beispiel hierfür ist Tesafilm. Meist werden die einzelnen Rollen nur in größeren Verpackungen verkauft, aber nicht einzeln. Ein Entnehmen einzelner Rollen ist verboten und ist genau genommen sogar Sachbeschädigung und somit in Supermärkten verboten.

7. Produkte beschädigen

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Schnell ist es passiert: Der Joghurt-, Quark- oder Sahnebecher ist auf den Boden gefallen und kaputtgegangen. Dies kann natürlich jedem einmal aus Versehen passieren, weshalb die meisten Supermärkte hier sehr kulant sind. In jedem Fall sollte man das Personal aber auf die Beschädigung hinweisen.

Wenn mutwillig Produkte beschädigt werden, ist der Sachverhalt wiederum ein ganz anderer. Die beschädigten Produkte müssen dem Supermarkt ersetzt beziehungsweise bezahlt werden. Anderenfalls wird der Supermarkt sicherlich mit einem Hausverbot und einer Anzeige wegen Sachbeschädigung drohen.

8. Hamsterkäufe

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Supermärkte verkaufen Waren an Einzelpersonen nur in haushaltsüblichen Mengen. Auch wenn das Lieblingsprodukt gerade im Angebot ist, ist es nicht ratsam, den ganzen Einkaufswagen damit zu beladen. Hier liegt es aber alleine im Ermessen dem Kassieren oder des Kassieres welche Anzahl noch zur haushaltsüblichen Menge zählt. So sind vermutlich fünf Tafeln Schokolade noch vollkommen in Ordnung, bei 50 wird es aber wahrscheinlich schon schwieriger.

Das Personal im Supermarkt ist auch nicht dazu verpflichtet, mehr Waren an Personen abzugeben, die angeben, für mehrere Haushalte einzukaufen. Auch hier liegt es im Ermessen des Supermarktes, wie viel Ware sie an den Kunden verkaufen möchten. Ein entscheidender Faktor kann auch sein, wie groß die Vorräte eines Produktes generell sind. Bei Sonderaktionen ist es manchmal auch möglich, dass pro Kunde nur ein Artikel abgegeben wird.

9. Den Einkaufswagen entwenden

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Hin und wieder, gerade in größeren Wohnsiedlungen, stehen Einkaufswägen weit entfernt von Supermärkten herum. Einige Menschen entwenden den Wagen, um Lebensmittel bis nach Hause zu transportieren. Dies ist allerdings nicht erlaubt. Der Einkaufswagen ist Eigentum des jeweiligen Supermarktes und darf nicht von dessen Grundstück entfernt werden, anderenfalls ist es Diebstahl und der Supermarkt kann Anzeige erstatten, auch wenn tatsächlich die Absicht besteht, den Einkaufswagen zurückzubringen.

Besteht keine andere Möglichkeit, die gekaufte Ware nach Hause zu transportieren, sollte bei einem Mitarbeiter die Erlaubnis eingeholt werden, den Einkaufswagen mitnehmen zu dürfen. Selbstverständlich sollte er aber auch in diesem Fall sofort zurückgebracht werden. Eventuell fordert das Personal hierfür aber eine höhere Kaution, es ist aber ebenso möglich, dass der Mitarbeiter ablehnt und der Wagen nicht entwendet werden darf.

10. Zu viel Rückgeld

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Bei viel Stress an der Kasse und langen Schlangen ist es schnell mal passiert: Der Kassierer oder die Kassiererin hat zu viel Rückgeld herausgegeben. Es ist nicht erlaubt, das Geld zu behalten. Natürlich kann es passieren, dass es nicht direkt auffällt, im Nachhinein kann hier auch nicht mehr viel passieren.

Stellen Sie allerdings direkt fest, dass Sie zu viel Geld bekommen haben, dann sollten Sie nicht zögern und das Geld direkt zurückgeben. Dies ist natürlich auch eine Frage des Anstands. Jedem passiert mal ein Fehler und am Ende muss das Personal dafür gerade stehen und eventuell den fehlenden Betrag aus eigener Tasche bezahlen.

11. Rucksack im Supermarkt

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In vielen Supermärkten ist es nicht gerne gesehen, in einigen sogar verboten, den Markt mit einem eigenen Rucksack oder einer großen Tasche zu betreten. Es ist für die Mitarbeiter nicht einfach zu erkennen, ob jemand nicht einige Produkte im Rucksack verschwinden lässt und diese an der Kasse vorbeischmuggeln möchte.

Das ist Diebstahl und natürlich verboten. Viele Supermärkte fordern die Kunden daher auf, die persönlichen Rucksäcke und Taschen vor dem Laden zu deponieren und diese nach dem Einkauf wieder mitzunehmen.
Am besten ist es allerdings, Rucksäcke und Taschen direkt zu Hause oder im Auto zu lassen, um unnötige Diskussionen zu vermeiden.

Obwohl das Personal häufig sehr kulant reagiert, sind die meisten Dinge in erster Linie aber auch selbstverständlich und eine Frage der Höflichkeit und der Rücksichtnahme. In der Regel läuft der Supermarktbesuch ja ohne größere Schwierigkeiten ab. Damit es dabei bleibt, sollten oben aufgeführte Dinge im Hinterkopf bleiben.

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Delfine nutzen individuelle Pfeiflaute, um sich gegenseitig zu identifizieren, ähnlich wie Menschen Namen verwenden. Diese einzigartigen Pfeiflaute dienen der Kommunikation und dem sozialen Zusammenhalt innerhalb der Gruppe. Studien haben gezeigt, dass Delfine auf ihren eigenen "Namen" reagieren und ihn sogar nachahmen können, um die Aufmerksamkeit anderer Delfine zu erregen.