2. Ware aus dem Back-Shop essen
In den meisten Supermärkten gibt es eine kleine Back-Abteilung. Verschiedene Brötchen, Croissants, Donuts, Muffins, Brezeln: Das Angebot ist verlockend und die Versuchung umso größer, schon während des Einkaufs einen kleinen Bissen zu nehmen. Aber auch wenn der Hunger noch so groß ist, es ist nicht gestattet, Produkte vor dem Bezahlen zu probieren oder sogar diese ganz aufzuessen.
Für die Mitarbeiter im Supermarkt ist nicht erkennbar, ob die Absicht besteht, das Produkt auch tatsächlich zu bezahlen. Im schlimmsten Falle kann eine Anzeige wegen Ladendiebstahl drohen. Bei Kleinkindern sind viele Supermärkte sehr kulant. Wenn das Kind im Einkaufswagen die Brezeln anknabbern möchte, wird hier niemand etwas dagegen sagen. Bezahlt werden muss das Produkt selbstverständlich trotzdem.