4. Obst oder Gemüse probieren
Die Weintrauben sehen wirklich köstlich aus, aber ob sie auch tatsächlich schmecken? Wen soll es schon stören, wenn eine kleine Weintraube vor dem Kauf probiert wird? Aber auch das ist im Supermarkt verboten und gehört zum Mundraub. Denken Sie einmal darüber nach, wenn jeder so handeln würde. Sehr viel Gewinn für Obst und Gemüse würde den Supermärkten so verloren gehen.
In einigen Supermärkten gibt es tatsächlich Kostproben. Diese sind aber extra gekennzeichnet. Einfach etwas von der ausgestellten Verkaufsware zu probieren, ist verboten. Bei einem Verstoß könnte vom Supermarkt ein Hausverbot verhängt werden. Da das Vergehen eher gering ist, droht aber keine Anzeige.