Auch wenn Sie in bester Party-Laune sind und das Lieblingslied gerade von der Playlist abgespielt wird: Laute Musik im Supermarkt ist nicht gerne gesehen und wird von den meisten anderen Kunden wohl auch als Belästigung empfunden. Die Kopfhörer also nicht vergessen und die Sache ist erledigt.
Bei einem Verstoß muss auch hier mit einem Hausverbot gerechnet werden. Wer die Musik trotz mehrfacher Aufforderung nicht abstellt oder den Laden nicht verlassen will, muss mit einer Anzeige wegen Lärmbelästigung und/oder Hausfriedensbruch rechnen. Der Supermarkt-Besitzer hat das Hausrecht, wenn er keine laute Musik duldet, sollte sich daran gehalten werden.
Interessant:Wussten Sie, dass einige Schildkröten durch ihren Hintern atmen können?
Einige Schildkrötenarten, wie die Australische Fitzroy-River-Schildkröte, können durch eine spezielle Region im hinteren Teil ihres Körpers, genannt Kloake, Sauerstoff aus dem Wasser aufnehmen. Diese einzigartige Anpassung ermöglicht es ihnen, längere Zeit unter Wasser zu bleiben, ohne zum Atmen auftauchen zu müssen.