2. „Es gibt keinen Grund, mir mit Lichthupe zu folgen, wenn ich 50 statt der erlaubten 35 km/h fahre.“
Dieser Schriftzug ist offensichtlich an Verkehrspolizisten gerichtet, die einen Autofahrer, mit konstanter Lichthupe, aufgrund von zu schnellem Fahren, verfolgen könnten. Keine Frage, das würde auf ein Bußgeld für den Raser hinauslaufen und vielleicht auch eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung? Man weiß es nicht so genau.
Vielleicht hat der Fahrer diesen Aufkleber sogar extra anfertigen lassen, weil er bereits eine solche Erfahrung gemacht hat. Was für eine Wirkung hat der Schriftzug wohl auf einen Verkehrspolizisten, der ihn im Vorbeigehen, auf den Weg zum Seitenfenster des Fahrers, liest? Er wird eventuell darüber lachen, aber von seiner Pflicht wird es ihn wahrscheinlich nicht abhalten.