9 Dinge, die ehemalige Präsidenten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt nicht tun dürfen

1. Gegen das Gesetz verstoßen

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Ein amtierender Präsident kann sich zwar darauf berufen, dass er für bestimmte Handlungen, die er als Präsident begangen hat, nicht strafrechtlich belangt werden kann, doch als Privatperson ist der ehemalige Präsident genau wie jeder andere ohne einen solchen Rechtsschutz. Wie sämtliche Privatpersonen darf auch ein ehemaliger Präsident keine Gesetzeswidrigkeiten begehen.

Wenn er es doch tut, unterliegt er der gleichen Bestrafung und muss die gleichen Konsequenzen tragen, wie jede andere Person. Weder der amtierende Präsident noch ehemalige Präsidenten stehen über dem Gesetz und das ist auch gut so. Man möchte sich nämlich gar nicht ausmalen, was passieren würde, wenn Präsidenten plötzlich Narrenfreiheit bekämen.

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