9 Dinge, die ehemalige Präsidenten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt nicht tun dürfen

1. Gegen das Gesetz verstoßen

Bild: shutterstock.com/Bennian

Ein amtierender Präsident kann sich zwar darauf berufen, dass er für bestimmte Handlungen, die er als Präsident begangen hat, nicht strafrechtlich belangt werden kann, doch als Privatperson ist der ehemalige Präsident genau wie jeder andere ohne einen solchen Rechtsschutz. Wie sämtliche Privatpersonen darf auch ein ehemaliger Präsident keine Gesetzeswidrigkeiten begehen.

Wenn er es doch tut, unterliegt er der gleichen Bestrafung und muss die gleichen Konsequenzen tragen, wie jede andere Person. Weder der amtierende Präsident noch ehemalige Präsidenten stehen über dem Gesetz und das ist auch gut so. Man möchte sich nämlich gar nicht ausmalen, was passieren würde, wenn Präsidenten plötzlich Narrenfreiheit bekämen.

Interessant: Haben Sie jemals von der ältesten Pflanze der Welt gehört?

Die älteste bekannte lebende Pflanze ist der Jomon-Sugi, ein japanischer Zedernbaum auf der Insel Yakushima, der schätzungsweise über 7.000 Jahre alt ist. Diese uralte Pflanze hat viele historische und klimatische Veränderungen überlebt und ist ein lebendiges Zeugnis der Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit der Natur. Der Jomon-Sugi ist ein wichtiges kulturelles Symbol in Japan und zieht jährlich viele Besucher an, die seine majestätische Präsenz bewundern.