7. Gesetzeslage und mögliche Strafen
Grundsätzlich ist das Erledigen der Notdurft in der Natur illegal und kann mit Strafen von 35 bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Sowohl im Wald als auch in der Stadt gelten ähnliche Regeln für Wildpinkeln, und in einigen Fällen kann es als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.
Die Durchsetzung dieser Regelungen kann jedoch schwierig sein, da es oft an Anzeigen mangelt. Dennoch ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Natur zu schützen und zu respektieren ist, und die entsprechenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.