8. Die geschützte Ursprungsbezeichnung
Im Gegensatz zur geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) garantiert die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), dass sämtliche Produktionsschritte – von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Herstellung – ausschließlich in einer bestimmten Region oder einem spezifischen geografischen Gebiet erfolgt sind. Alle Schritte der Produktion finden in dieser Region statt und folgen anerkannten, festgelegten Verfahren, die das Gebiet berühmt gemacht haben.
Daher ist es wesentlich, dass die Eigenschaften des Produkts und seine geografische Herkunft in einem nach objektiven Kriterien erkennbaren engen Zusammenhang stehen. Dieses Unionszeichen wird offiziell auch als „g.U.“ abgekürzt. Dir sind sicherlich einige Getränke bekannt, deren Namen direkt mit ihrer jeweiligen Region verbunden sind.