Im Normalfall ist das Zurücklegen von Ware kein Problem. Jedoch gibt es hierbei den wichtigen Unterschied zwischen verpackter und unverpackter Ware, wie zum Beispiel Brot. Wenn man unverpackte Ware einmal berührt hat, ist man dazu verpflichtet, diese zu kaufen. Dies ist auch der Fall, wenn die Ware davor bei der Frischetheke abgepackt wurden oder bei Tiefkühlprodukten, die bereits lange in dem Einkaufswagen liegen.
Dies ist in erster Linie aufgrund von einigen Hygiene- und Gesundheitsgründen als Pflicht aufgestellt worden, um die Produkte nicht an Dritte zu verkaufen.
Interessant:Wussten Sie, dass das Universum ein Echo hat?
Die kosmische Hintergrundstrahlung ist ein schwaches Echo des Urknalls, der vor etwa 13,8 Milliarden Jahren stattfand. Diese Strahlung, die im gesamten Universum gleichmäßig verteilt ist, liefert wichtige Hinweise auf die Entstehung und Entwicklung des Universums. Sie wurde erstmals 1965 entdeckt und ist eine der stärksten Belege für die Theorie des Urknalls.