4. Absolute Dreistigkeit!
Ein Foto, das in einer lokalen Facebook-Gruppe aus Moers gepostet wurde, zeigt kleine Tütchen mit Gummibärchen, die vermutlich als Wurfmaterial beim Karneval dienten. Der Schock: Die darauf abgebildeten „Party Bärchen“ waren laut Aufdruck seit dem 26.09.2019 abgelaufen – das heißt, sie waren zum Zeitpunkt des Postens bereits fast 4,5 Jahre über dem Verfallsdatum. Die Person, die das Bild teilte, appellierte eindringlich: „Bitte nicht essen!“ Das Verfallsdatum war auf dem Foto klar und deutlich zu sehen.
In den Kommentaren unter dem Beitrag erzählte dieselbe Person, dass sie mit drei Kindern beim Karneval unterwegs war. In ihren Taschen fanden sie drei solcher Tütchen. Erst nachdem die Kinder die Gummibärchen bereits probiert hatten und über den merkwürdigen Geschmack klagten, überprüften sie das Datum. Auf die skeptische Vermutung einer anderen Person hin, es könne sich vielleicht um einen Druckfehler handeln, bekräftigte sie ihre Ansicht mit den Worten: „Denke Datum stimmt“. Die Erfahrung unterstrich die Notwendigkeit, geschenkte Lebensmittel genau zu überprüfen!