Grillen, rauchen, Wäsche trocknen: Fünf Dinge, die auf dem Balkon verboten sind

1. Grillen auf dem Balkon

Bild: Imago / YAY Images

Eine Grillfeier auf dem Balkon ist prinzipiell erlaubt. Dennoch kann das Grillen per Mietvertrag oder in der Hausordnung verboten werden . Wer das Verbot missachtet, dem droht schlimmstenfalls die Kündigung. Zudem befindet sich im Mietvertrag häufig eine Klausel, die Grillen mit Holzkohle untersagt. Die damit verbundene Rauchentwicklung könnte die Anwohner belästigen.

Generell gilt beim Grillen, auch im eigenen Garten , das Gebot der Rücksichtnahme, was die Lärmund Geruchsentwicklung anbelangt. Zieht Ruß und Qualm konzentriert in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn, begeht der Griller eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz. Bevor Nachbarn die Polizei einschalten, sollten sie jedoch versuchen, das Gespräch mit dem Grillmeister oder der -meisterin zu suchen. Ab 22 Uhr, wenn die Nachtruhe gilt, sollte die Grillfeier dann ohnehin nach drinnen verlegt werden.

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