1. Ein junger, aber kontroverser Teil der Verkehrsordnung
Am 1. März 1994 wurde der Grünpfeil offiziell in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen, nachdem er in der DDR bereits seit 1978 existierte. Dieses Verkehrszeichen ist somit eines der jüngsten in Deutschland und symbolisiert eine Besonderheit, die primär darauf abzielt, den Verkehrsfluss zu verbessern.
Die Regel besagt, dass Fahrer bei einem roten Ampelsignal rechts abbiegen dürfen, vorausgesetzt, sie beeinträchtigen oder gefährden dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer. Die scheinbare Einfachheit dieser Regel führt jedoch häufig zu Missverständnissen und daraus resultierenden Bußgeldern.