1. Nicht für Weiterverwendung geeignet
Die Verbraucherzentralen Bayern und Nordrhein-Westfalen warnen davor, Essensreste in leeren Einweg-Behältnissen wie Eisdosen oder Joghurtbechern aufzubewahren. Diese Behälter sind nicht für die Wiederverwendung geeignet, weder zum Einfrieren, Aufwärmen in der Mikrowelle noch für die Lagerung. Es besteht das Risiko, dass sich schädliche Bakterien vermehren, insbesondere wenn die Behälter nicht richtig gereinigt werden.
Mikrorisse im Plastik können zudem Chemikalien freisetzen, die in die Lebensmittel gelangen. Um Gesundheitsrisiken zu vermeiden, empfehlen Experten, geeignete Behälter aus lebensmittelechtem Material zu verwenden und Lebensmittelreste nicht über einen längeren Zeitraum aufzubewahren. Es ist wichtig, Behälter regelmäßig gründlich zu reinigen und bei Anzeichen von Beschädigungen oder Verschleiß zu entsorgen.