2. Leere Eisdosen nicht wiederverwenden
„Einwegverpackungen sind ausschließlich für das spezifische Lebensmittel und den einmaligen Gebrauch bestimmt“, betont die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Das bedeutet, dass die Verpackung zwar auf ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch getestet wurde, um die gesetzlichen Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit einzuhalten. Für jegliche weitere Verwendung besteht jedoch grundsätzlich ein gesundheitliches Risiko.