3. Das Heizungsgesetz tritt in Kraft
Ab Januar tritt das Heizungsgesetz in Kraft, das vorsieht, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Regelung gilt zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb dieser Gebiete soll die Regelung frühestens ab 2026 gelten. Bestehende Heizungen wie Öl- oder Gasheizungen können weiterhin betrieben und repariert werden, ohne dass sich etwas ändert. Für neue Heizungen in bestehenden Gebäuden gibt es eine Übergangsfrist. Wenn jemand eine neue Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird (wie Erdgas), muss er sich vorab verpflichtend beraten lassen. Der Heizungswegweiser der Bundesregierung bietet einen guten Überblick über die neuen Regelungen.