2. Straßenbeleuchtung zeitlich begrenzt“
In bebauten Gebieten dienen rote Balkensticker an Laternenpfählen als Hinweis: Das Licht erlischt zu bestimmten Uhrzeiten. Diese Information, obwohl für den fließenden Verkehr von begrenzter Bedeutung, ist für parkende Autos essenziell.
Während sie bei aktivierter Straßenbeleuchtung parken, müssen Fahrzeugführer berücksichtigen, dass das Licht später erlischt. Das Fehlen von Beleuchtung birgt Unfallrisiken, daher müssen geparkte Fahrzeuge durch eingeschaltetes Stand- oder Parklicht sichtbar bleiben.