2. So kann gewarnt werden
Im Allgemeinen ist es gestattet, andere Fahrer vor Blitzern oder Polizeikontrollen zu warnen. Es ist erlaubt, Informationen über Geschwindigkeitsüberwachungen im Radio zu verbreiten.
„Man kann auch andere Verkehrsteilnehmer durch Handzeichen oder Schilder warnen. Sollte dies jedoch andere Fahrer behindern oder ablenken, kann die Polizei dies verbieten“, so erläutert der ADAC.