Was ist in einem Supermarkt verboten und welche diesbezüglichen Verhaltensweisen sind tatsächlich erlaubt?
2. Lebensmittel oder Getränke vor dem Bezahlen zu öffnen oder verzehren ist verboten
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Egal wie strategisch clever und verführerisch die im Supermarkt platzierten Waren beworben werden und wie groß der individuelle Hunger beim Streifzug durch die Supermarktregale ist, das Öffnen und Verzehren von Lebensmitteln vor dem Bezahlen ist verboten. Da die entsprechenden Waren bis zum Zeitpunkt der Abwickelung des jeweiligen Kaufvertrages dem Supermarkt gehören, ist ein entsprechendes Verhalten als Diebstahl zu klassifizieren.
Einige Supermärkte gehen kulant mit dem Verhalten ihrer Kunden um, und tolerieren ein entsprechendes Vorgehen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Kunden die leeren Verpackungen an der Kasse vorzeigen und die Ware bezahlen. Wer sicherstellen möchte, dass der Ladenbesitzer ein diesbezügliches Verhalten nicht als Straftat einstuft, holt sich eine Erlaubnis vom Filialleiter ein.
Interessant:Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Geschmacksknospen der Mensch hat?
Der menschliche Zunge hat etwa 10.000 Geschmacksknospen, die sich alle paar Wochen erneuern. Diese Geschmacksknospen helfen uns, süße, saure, bittere, salzige und umami Geschmäcker zu unterscheiden. Die Fähigkeit zu schmecken ist ein komplexer Prozess, der nicht nur von der Zunge, sondern auch von der Nase und dem Gehirn beeinflusst wird.