Zu viel gezahlt? Rückerstattung der GEZ-Gebühren möglich
2. Erstattung von Gebühren
Bild: Imago / Becker&Bredel
Befreiung von Rundfunkbeiträgen in Deutschland
In Deutschland existieren Regelungen, die bestimmte Personengruppen unter gewissen Bedingungen von der Rundfunkbeitragspflicht entbinden. Dazu gehören in der Regel:
Sozialleistungsempfänger: Personen, die bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen erhalten, können unter gewissen Umständen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.
Studierende mit BAföG: Studierende, die BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) erhalten, haben in der Regel die Möglichkeit, eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen zu beantragen.
Schwerbehinderte: Personen mit einem bestimmten Grad der Behinderung (ab 80%) können unter speziellen Bedingungen eine Befreiung in Erwägung ziehen.
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