Zu viel gezahlt? Rückerstattung der GEZ-Gebühren möglich

3. Andere Bevölkerungsgruppen sind von der GEZ-Gebühr befreit

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In Deutschland gibt es auch weitere Bevölkerungsgruppen, die möglicherweise nicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet sind. Dazu gehören:

  1. Blinde, taubblinde und gehörlose Personen, die unter bestimmten Bedingungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sein können.
  2. Personen, die Pflegegeld gemäß § 37 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs XI erhalten, können unter bestimmten Umständen ebenfalls von der Beitragspflicht befreit werden.
  3. Personen, die Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können ebenfalls von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sein.

Es ist zudem möglich, dass es spezielle Regelungen für besondere Härtefälle gibt. Bei Unsicherheiten oder individuellen Fragen empfiehlt es sich, direkt an die zuständige Stelle zu wenden.

Interessant: Wussten Sie, dass manche Bäume miteinander "sprechen"?

Bäume kommunizieren miteinander durch ein Netzwerk von Pilzen, das als "Wood Wide Web" bekannt ist. Über dieses Netzwerk tauschen sie Nährstoffe aus und senden Warnsignale bei Schädlingsbefall. Diese symbiotische Beziehung zwischen Bäumen und Pilzen hilft dem Waldökosystem, sich besser an Umweltveränderungen anzupassen und widerstandsfähiger zu werden.