Zu viel gezahlt? Rückerstattung der GEZ-Gebühren möglich

3. Andere Bevölkerungsgruppen sind von der GEZ-Gebühr befreit

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In Deutschland gibt es auch weitere Bevölkerungsgruppen, die möglicherweise nicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet sind. Dazu gehören:

  1. Blinde, taubblinde und gehörlose Personen, die unter bestimmten Bedingungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sein können.
  2. Personen, die Pflegegeld gemäß § 37 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs XI erhalten, können unter bestimmten Umständen ebenfalls von der Beitragspflicht befreit werden.
  3. Personen, die Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können ebenfalls von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sein.

Es ist zudem möglich, dass es spezielle Regelungen für besondere Härtefälle gibt. Bei Unsicherheiten oder individuellen Fragen empfiehlt es sich, direkt an die zuständige Stelle zu wenden.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Farben das menschliche Auge unterscheiden kann?

Das menschliche Auge kann etwa 10 Millionen verschiedene Farben unterscheiden. Diese Fähigkeit beruht auf den drei Arten von Farbrezeptoren, die auf rotes, grünes und blaues Licht reagieren. Die Kombination dieser Signale ermöglicht es uns, eine breite Palette von Farben wahrzunehmen und komplexe visuelle Informationen zu verarbeiten.