Zu viel gezahlt? Rückerstattung der GEZ-Gebühren möglich
3. Andere Bevölkerungsgruppen sind von der GEZ-Gebühr befreit
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In Deutschland gibt es auch weitere Bevölkerungsgruppen, die möglicherweise nicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet sind. Dazu gehören:
Blinde, taubblinde und gehörlose Personen, die unter bestimmten Bedingungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sein können.
Personen, die Pflegegeld gemäß § 37 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs XI erhalten, können unter bestimmten Umständen ebenfalls von der Beitragspflicht befreit werden.
Personen, die Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können ebenfalls von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sein.
Es ist zudem möglich, dass es spezielle Regelungen für besondere Härtefälle gibt. Bei Unsicherheiten oder individuellen Fragen empfiehlt es sich, direkt an die zuständige Stelle zu wenden.
Interessant:Wussten Sie, dass manche Fische auf Bäumen klettern können?
Der Schlammspringer ist ein bemerkenswerter Fisch, der sowohl im Wasser als auch an Land leben kann. Diese Fische sind in der Lage, mit ihren Brustflossen auf Bäume zu klettern und auf dem Boden zu "springen". Ihre Fähigkeit, sowohl Wasser- als auch Landlebensräume zu nutzen, macht sie zu einem einzigartigen Beispiel für die Anpassungsfähigkeit von Lebewesen.