Zu viel gezahlt? Rückerstattung der GEZ-Gebühren möglich

4. Einen Antrag auf Befreiung einreichen

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Für Studierende, die Bafög beziehen, gibt es eine praktische Regelung: Das zuständige Amt stellt in der Regel ein spezielles Dokument aus, das direkt an die Rundfunkgesellschaft gesendet werden kann. Dies vereinfacht und beschleunigt den Befreiungsprozess erheblich.

Eine interessante Besonderheit ist, dass nicht nur der Bafög-Empfänger selbst, sondern auch die gesamte Wohngemeinschaft von dieser Befreiung profitiert, sofern die Wohnung auf den Bafög-Empfänger angemeldet ist. Das bedeutet, dass die ganze WG von der Befreiung profitiert, wenn die Wohnung auf den Bafög-Empfänger angemeldet ist. Andernfalls besteht die Möglichkeit, auf der Website des Rundfunkbeitrags einen unkomplizierten Antrag auszufüllen und die erforderlichen Dokumente beizufügen.

Falls die Wohnung nicht auf den Bafög-Empfänger angemeldet ist, stellt dies ebenfalls kein Problem dar. Auf der Website des Rundfunkbeitrags steht ein unkomplizierter Antragsprozess zur Verfügung. Hier können Sie mühelos einen Antrag ausfüllen und die notwendigen Dokumente beifügen. Dieser Service zielt darauf ab, den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten und sicherzustellen, dass alle berechtigten Personen von der Befreiung profitieren können.

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