Das ändert sich im Jahr 2024: Neue Gesetze und Verordnungen
5. Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld
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Berufstätige Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, haben ab 2024 bis zu 15 Kinderkrankengeldtage Anspruch. Für Alleinerziehende sind es in Zukunft 30 Arbeitstage. Die Corona-Sonderregelung, die bis zu 30 Tage pro Elternteil ermöglichte, läuft aus. E-Rezept wird verpflichtend. Ab Januar müssen Ärzte für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen.
Doch was müssen Versicherte unternehmen? Sie können die E-Rezepte in der Apotheke per App, Papierausdruck oder mit der Krankenkassenkarte einlösen. Doch damit nicht genug: Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Das wichtige Dokument, das es nur für Kinder unter zwölf Jahren gab, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.
Interessant:Wussten Sie, dass Elefanten die einzigen Säugetiere sind, die nicht springen können?
Elefanten können aufgrund ihrer großen Masse und der speziellen Struktur ihrer Beine nicht springen. Ihre Knochen sind so angeordnet, dass sie sehr stabil stehen können, aber sie sind nicht flexibel genug, um einen Sprung zu ermöglichen. Trotzdem sind Elefanten sehr agile Tiere und können schnelle Richtungswechsel und Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h erreichen.