Das ändert sich im Jahr 2024: Neue Gesetze und Verordnungen

1. „Tethered Cap“ für Plastikflaschen wird Pflicht

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Einweg-Plastikflaschen und Tetrapaks müssen ab Juli 2024 eine feste, nicht mehr abtrennbare Verschlusskappe aufweisen. Demnach werden die sogenannten Tethered Caps absolute Pflicht für PET-Getränkeverpackungen mit einem Volumen bis zu drei Litern. Das bedeutet: für Wasser, Limonade und Milch. Grund dafür ist die Umwel: Denn diese neue EU-Vorgabe, soll für weniger Plastikmüll in der Umwelt sorgen!

Darüber hinaus soll auf Milch und milchhaltige Getränke in Einweg-Plastikflaschen – ab Januar 2024, 25 Cent Pfand fällig sein. So ist zumindest der Plan. Bislang waren diese Getränke von der Pfandpflicht ausgenommen. Neues Pfand auf Einweg-Milchflaschen. Die Pfand-Zeiten werden sich demnach gewaltig ändern – und alles der Umwelt zur Liebe.

2. Energiepreisbremse endet, Umsatzsteuer auf Gas steigt ab März

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Im Oktober 2022 war die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme auf sieben Prozent abgesenkt worden. Darüber hinaus ab März 2024 soll diese wieder auf 19 Prozent angehoben werden. Die Strom- und Gaspreisbremse endet am 31. Dezember 2023 und wird nicht, wie zunächst geplant, bis Ende März 2024 fortgesetzt. Durch sie waren die Strom- und Gaskosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt – auf 12 Cent pro Kilowattstunde Gas sowie 40 Cent pro Kilowattstunde Strom.

Aufgepasst! Verbraucher sollten daher prüfen, ob sich ein Anbieterwechsel für sie lohnt. Des Weiteren sollten Sie folgendes Wissen: Die Förderung für den Kauf neuer E-Autos ist bereits kurzfristig Mitte Dezember ausgelaufen. Seither gibt es keine Prämie mehr. Allerdings haben mehrere Autobauer bereits angekündigt, ihren Kunden stattdessen einen entsprechenden Rabatt einzuräumen.

3. Kinderzuschlag steigt

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Bei diesen Zeilen dürfen sich Eltern freuen! Denn, um Familien mit geringem Einkommen finanziell besser zu unterstützen, steigt der Höchstbetrag des Kinderzuschlag auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. Des Weiteren wird die diedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld streng beachtet.

Die Einkommensgrenzen für das Elterngeld sinken. Bisher konnten Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 300.000 Euro. Dem gegenüberstellend können Alleinerziehende mit einem Verdienst von bis zu 250.000 Euro Elterngeld beantragen. In wenigen Monaten, ab April 2024 wird die Einkommensgrenze in zwei Schritten zunächst auf ein jährliches Einkommen von 200.000 Euro, im Jahr 2025 auf 175.000 Euro für Paare und 150.000 Euro für Alleinerziehende gesenkt.

4. Ausdehnung: Führerschein-Umtausch, Lkw-Maut

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An alle „Oldies“ aufgepasst! Wer in den Jahren 1965 bis 1970 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2024 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Hier führt kein Weg mehr dran vorbei! Der Umtausch erfolgt stufenweise nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr.

Es geht noch weiter: Die Mautpflicht für Lastwagen auf Deutschlands Fernstraßen wird 2024 auf Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen ausgedehnt. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind von der Mautpflicht befreit. Nicht vergessen: Wer an seinem Fahrzeug eine grüne TÜV- oder HU-Plakette hat, muss im Jahr 2024 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt – wenn es keine technischen Mängel gibt – einen frischen Aufkleber in Blau.

5. Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld

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Berufstätige Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, haben ab 2024 bis zu 15 Kinderkrankengeldtage Anspruch. Für Alleinerziehende sind es in Zukunft 30 Arbeitstage. Die Corona-Sonderregelung, die bis zu 30 Tage pro Elternteil ermöglichte, läuft aus. E-Rezept wird verpflichtend. Ab Januar müssen Ärzte für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen.

Doch was müssen Versicherte unternehmen? Sie können die E-Rezepte in der Apotheke per App, Papierausdruck oder mit der Krankenkassenkarte einlösen. Doch damit nicht genug: Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Das wichtige Dokument, das es nur für Kinder unter zwölf Jahren gab, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.

6. In Hamburg keine Bahnsteigkarte mehr nötig

Als letztes Bahnunternehmen in Deutschland schafft der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) die Bahnsteigkarte ab. Sie kostete zuletzt 10 Cent und berechtigte zum Betreten des Bahnsteiges, um beispielsweise Menschen zum Zug zu begleiten oder abzuholen. Eine Bahnsteigkarte in Hamburg? Da werden viele jüngere Menschen erst mal überrascht gucken. Die gibt es in Deutschland aber tatsächlich noch – zumindest in Hamburg. Auch damit ist bald Schluss!

In den meisten deutschen Städten wurden diese Tickets, die noch aus den Anfängen des Zugverkehrs in Deutschland stammen, bereits vor vielen Jahrzehnten abgeschafft. Doch Hamburg war immer noch weit vorn! Im Großraum Nürnberg gab es sie noch bis 2003, in der Stadt München wurde diese noch bis 2019 verkauft. Im Hamburg wurde der Preis Ende 2019 von 30 Cent auf 10 Cent reduziert. Nun ist das Ende der Bahnsteigkarte in Deutschland gekommen!

7. Das Heizungsgesetz wird durchgesetzt!

Jetzt wirds spannend! In Zukunft muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Januar trifft das neue Heizungsgesetz in Kraft – dies gilt allerdings für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Für bestehende, funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, wird sich zunächst nichts ändern – es bleibt alles beim Alten.

Des Weiteren gilt für neue Heizungen in Bestandsgebäuden eine Übergangsfrist. Das bedeutet konkret: Wer eine neue Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen – also etwa Erdgas – betrieben wird, muss sich dringend beraten lassen! Die Bundesregierung bietet gute Anleitungen an.

8. Cannabis: Legalisierung kommt zügig

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Für den Eigenbedarf zu Hause sollen bis zu 60 Gramm Cannabis straffrei bleiben. Jetzt wird es sehr konrekt: Für den ersten Zug aus dem legalen Joint wurde nun alles vorbereitet: Die Baugenehmigung für die Aufzuchtanlage ist da, in der die Mitglieder des Cannabisclubs Berlin ab 2024 Hanf anbauen wollten, gemeinsam und legal. Zwei Millionen Euro Kredit sind bereitgestellt, der erste Spatenstich war schon terminiert. Ebenfalls ist auch ein Sicherheitsdienst eingestellt.

Zusammengefasst: Besitz und Konsum von Cannabis soll für Erwachsene ab dem 1. April 2024 mit Einschränkungen straffrei sein. Sie dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf besitzen, im privaten Eigenanbau ist der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie von bis zu drei weiblich blühenden Pflanzen erlaubt. Wichtig: Strafbar soll im öffentlichen Raum erst ein Besitz ab 30 Gramm sein, im privaten Raum ab 60 Gramm.