1. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch im Parkhaus
Diese Verkehrsregel sollte eigentlich von jedem beachtet werden. Trotzdem gibt es immer wieder Fahrer*innen, die im Parkhaus nach ihren eigenen Regeln fahren. Dies führt nicht zuletzt zu unnötigen Unfällen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch die eigentlich vorfahrtberechtigte Person eine Teilschuld haben kann.
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sie auf ihr Vorfahrtsrecht besteht und so den Unfall provoziert. Daher sollte man nie davon ausgehen, dass man von jeder Verantwortung befreit ist, nur weil man sich an die StVO hält. Es kann ziemlich verwirrend sein, oder?