Was sind die geltenden Verkehrsregeln in einem Parkhaus?

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Verkehrsregeln im Parkhaus sind von großer Bedeutung, doch viele sind sich nicht bewusst, welche Vorschriften hier gelten. Ob auf dem Weg zur Shopping-Mall, zum örtlichen Fitnessstudio oder zum Supermarkt, wir schätzen die Verfügbarkeit von leicht zugänglichen Parkplätzen, da Parkhäuser oft stressfreier sind als die endlose Suche nach einem Straßenparkplatz.

Doch welche Regeln sind zu beachten? Die nachfolgenden fünf Verkehrsregeln, die vielleicht nicht offensichtlich sind, sollten dennoch beachtet werden. Es ist wichtig zu wissen, dass unsachgemäßes Verhalten im Parkhaus nicht nur zu Unannehmlichkeiten führen kann, sondern auch die Sicherheit aller gefährdet. Daher sollten wir uns bewusst sein, dass Verkehrsregeln nicht nur auf der Straße, sondern auch im Parkhaus gelten.

1. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch im Parkhaus

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Diese Verkehrsregel sollte eigentlich von jedem beachtet werden. Trotzdem gibt es immer wieder Fahrer*innen, die im Parkhaus nach ihren eigenen Regeln fahren. Dies führt nicht zuletzt zu unnötigen Unfällen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch die eigentlich vorfahrtberechtigte Person eine Teilschuld haben kann.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sie auf ihr Vorfahrtsrecht besteht und so den Unfall provoziert. Daher sollte man nie davon ausgehen, dass man von jeder Verantwortung befreit ist, nur weil man sich an die StVO hält. Es kann ziemlich verwirrend sein, oder?

2. Die Regeln des ruhenden Verkehrs

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Im Gegensatz zum normalen Straßenverkehr herrscht im Parkhaus kein fließender Verkehr, sondern ein stehender Verkehr. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge die meiste Zeit nicht in Bewegung sind, und wenn sie sich bewegen, dann nur mit geringer Geschwindigkeit.

Diese Verkehrsregel leitet sich aus dem Prinzip der Rücksichtnahme ab, wie es das Landgericht Saarbrücken im Jahr 2012 festgelegt hat. Daher müssen Autofahrer*innen auf Parkplätzen immer damit rechnen, dass andere Fahrzeuge gleichzeitig ausparken oder rückwärts fahren könnten. Folglich darf man im ruhenden Verkehr nur Schrittgeschwindigkeit (nicht mehr als 10 km/h) fahren und sollte stets bereit sein, zu bremsen.

3. Wie sollte man sich im Falle eines Parkhausunfalls verhalten?

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Im Parkhaus passieren schnell Unfälle: Man kann eine Wand touchieren, Türen verkratzen oder ein anderes Auto anfahren – hier gelten die gleichen Regeln wie bei Autounfällen außerhalb des Parkhauses. Wenn der oder die Geschädigte innerhalb einer Stunde nicht auftaucht, muss man die Polizei informieren, um Fahrerflucht zu vermeiden. Sogar kleine Schäden können teuer sein.

Ab 1.300 Euro Schadenwert kann man vorübergehend die Fahrerlaubnis verlieren und Strafen erhalten. Wenn man die Versicherung schnell kontaktiert, übernimmt diese den Schaden normalerweise. Bei einem Unfall, bei dem beide Fahrzeuge in Bewegung waren, müssen die Versicherungen die Schuldfrage klären. Auch Schäden an Säulen oder anderen Dingen im Parkhaus müssen dem oder der Betreiber*in gemeldet werden.

4. Individuelle Regeln in Parkhäusern

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Zusätzlich zu den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben die Eigentümer*innen von Parkhäusern die Befugnis, ihre eigenen, spezifischen Regeln aufzustellen. Dies ermöglicht es ihnen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, beispielsweise durch das Abschleppen von „unbefugten“ Fahrzeugen oder die Ausweisung von Frauenparkplätzen.

Um sich über diese individuellen Verkehrsregeln zu informieren, ist es ratsam, im Parkhaus nach entsprechenden Schildern und Verkehrshinweisen Ausschau zu halten. Bevor man ein Parkhaus oder spezielle Parkplätze nutzt, empfiehlt es sich daher, diese individuellen Regeln zu überprüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

5. Männer auf Frauenparkplätzen

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Jeder kennt die Situation: Du bist spät dran und suchst verzweifelt nach einem freien Parkplatz. Plötzlich entdeckst du einen verfügbaren Stellplatz, der als Frauenparkplatz ausgewiesen ist und sich in der Nähe des Ausgangs befindet. Aber wie sieht die rechtliche Lage in dieser Situation aus? Tatsächlich gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine speziellen Bestimmungen für Frauenparkplätze oder Mutter-Kind-Parkplätze.

Daher ist das Parken auf solchen Plätzen rechtlich nicht verboten und wird von der Polizei normalerweise nicht kontrolliert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Parken auf Frauenparkplätzen trotzdem gegen die Hausordnung des Parkhausbetreibers verstoßen kann und zu Sanktionen wie einem Hausverbot führen kann.

6. Was tun, wenn das Parkticket im Parkhaus verloren geht?

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Wenn Sie in ein öffentliches Parkhaus fahren, ist es üblich, ein Parkticket zu ziehen, um die Parkdauer zu registrieren. Die Parkgebühren variieren von Parkhaus zu Parkhaus, und oft muss man bereits nach kurzer Zeit für das Parken bezahlen. Aber was passiert, wenn man das Parkticket verliert?

In solchen Fällen müssen Autofahrer ohne gültiges Parkticket in der Regel eine Ausgleichszahlung leisten. Leider entspricht diese Zahlung oft dem Tageshöchstsatz des Parkhauses. Schließlich handelt es sich immer noch um einen „Vertrag“, den man mit dem Eigentümer der Parkflächen abgeschlossen hat. Daher ist es ratsam, das Parkticket gut aufzubewahren und nicht zu verlieren.