2. Die Regeln des ruhenden Verkehrs
Im Gegensatz zum normalen Straßenverkehr herrscht im Parkhaus kein fließender Verkehr, sondern ein stehender Verkehr. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge die meiste Zeit nicht in Bewegung sind, und wenn sie sich bewegen, dann nur mit geringer Geschwindigkeit.
Diese Verkehrsregel leitet sich aus dem Prinzip der Rücksichtnahme ab, wie es das Landgericht Saarbrücken im Jahr 2012 festgelegt hat. Daher müssen Autofahrer*innen auf Parkplätzen immer damit rechnen, dass andere Fahrzeuge gleichzeitig ausparken oder rückwärts fahren könnten. Folglich darf man im ruhenden Verkehr nur Schrittgeschwindigkeit (nicht mehr als 10 km/h) fahren und sollte stets bereit sein, zu bremsen.