3. Wie sollte man sich im Falle eines Parkhausunfalls verhalten?
Im Parkhaus passieren schnell Unfälle: Man kann eine Wand touchieren, Türen verkratzen oder ein anderes Auto anfahren – hier gelten die gleichen Regeln wie bei Autounfällen außerhalb des Parkhauses. Wenn der oder die Geschädigte innerhalb einer Stunde nicht auftaucht, muss man die Polizei informieren, um Fahrerflucht zu vermeiden. Sogar kleine Schäden können teuer sein.
Ab 1.300 Euro Schadenwert kann man vorübergehend die Fahrerlaubnis verlieren und Strafen erhalten. Wenn man die Versicherung schnell kontaktiert, übernimmt diese den Schaden normalerweise. Bei einem Unfall, bei dem beide Fahrzeuge in Bewegung waren, müssen die Versicherungen die Schuldfrage klären. Auch Schäden an Säulen oder anderen Dingen im Parkhaus müssen dem oder der Betreiber*in gemeldet werden.