4. Individuelle Regeln in Parkhäusern
Zusätzlich zu den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben die Eigentümer*innen von Parkhäusern die Befugnis, ihre eigenen, spezifischen Regeln aufzustellen. Dies ermöglicht es ihnen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, beispielsweise durch das Abschleppen von „unbefugten“ Fahrzeugen oder die Ausweisung von Frauenparkplätzen.
Um sich über diese individuellen Verkehrsregeln zu informieren, ist es ratsam, im Parkhaus nach entsprechenden Schildern und Verkehrshinweisen Ausschau zu halten. Bevor man ein Parkhaus oder spezielle Parkplätze nutzt, empfiehlt es sich daher, diese individuellen Regeln zu überprüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.