5. Männer auf Frauenparkplätzen
Jeder kennt die Situation: Du bist spät dran und suchst verzweifelt nach einem freien Parkplatz. Plötzlich entdeckst du einen verfügbaren Stellplatz, der als Frauenparkplatz ausgewiesen ist und sich in der Nähe des Ausgangs befindet. Aber wie sieht die rechtliche Lage in dieser Situation aus? Tatsächlich gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine speziellen Bestimmungen für Frauenparkplätze oder Mutter-Kind-Parkplätze.
Daher ist das Parken auf solchen Plätzen rechtlich nicht verboten und wird von der Polizei normalerweise nicht kontrolliert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Parken auf Frauenparkplätzen trotzdem gegen die Hausordnung des Parkhausbetreibers verstoßen kann und zu Sanktionen wie einem Hausverbot führen kann.