In der Gastronomie ist das Streben nach Kosteneinsparungen allgegenwärtig, sei es bei Zutaten, Mitarbeiterentlohnung oder Verkaufspreisen. Doch eine oft übersehene Praxis auf Rechnungen ist die Steuer. Servicepersonal kann den Betrag ohne ausdrückliche Anfrage einziehen und Zwischenrechnungen drucken.
Obwohl solche Rechnungen oft als „Rechnungsentwurf„, „Bar-Beleg“ oder „Zwischenbeleg“ gekennzeichnet sind, haben sie keine steuerlichen Auswirkungen, da Buchungen vorübergehend gespeichert und dann ausgedruckt werden. Dieser Artikel beleuchtet auch die Verwirrung um das Verlassen von Restaurants oder Bars ohne Bezahlung und erklärt die Regeln für das Anfordern einer Rechnung.
1. Die verborgene Kostenfalle
Jeder möchte sein Geld optimal sparen, und das gilt auch für Restaurants, Bars und andere gastronomische Betriebe. Dies kann auf verschiedene Weisen geschehen, sei es durch die Auswahl kostengünstiger Zutaten, faire Bezahlung der Mitarbeiter oder die Festsetzung der Verkaufspreise.
Allerdings gibt es eine Praxis, die sie direkt vor unseren Augen durchführen, ohne dass wir die Details bemerken – und sie ist auf jeder Rechnung vermerkt: die Steuer. Selbst wenn wir nicht ausdrücklich nach der Rechnung fragen, kann das Servicepersonal die gesamte Rechnung einfach kassieren und mit dem Geld verfahren, wie es ihnen beliebt. Dieser Trick funktioniert auch, wenn wir tatsächlich eine Rechnung erhalten oder glauben, eine bekommen zu haben. Denn in nahezu jedem Kassensystem ist es möglich, eine sogenannte Zwischenrechnung auszudrucken.
2. Gastronomie und Steuern
Normalerweise hat das Finanzamt Zugriff auf die Kassensysteme und Rechnungen von Gastronomiebetrieben. Wenn jedoch Buchungen vorübergehend in der Zwischenablage gespeichert und dann ausgedruckt werden, handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme, die steuerlich keine Auswirkungen hat.
Eine solche Zwischenrechnung verbleibt gewissermaßen unbemerkt im Steuerhaushalt. Durch eine subtile Kennzeichnung auf der Quittung lässt sich rasch erkennen, dass es sich nicht um eine offizielle Rechnung handelt. Eine Untersuchung der Zeit berichtet häufige Bezeichnungen für solche Rechnungen wie „Rechnungsentwurf„, „Bar-Beleg„, „Vorabrechnung“ oder „Zwischenbeleg„. Doch ist diese Kennzeichnung tatsächlich auf der Rechnung vermerkt?
3. Vorsicht bei Quittungen
In der Gastronomie strebt man nach Kosteneinsparungen durch günstige Zutaten, faire Bezahlung und passende Preise. Doch oft übersehen wir die Steuern auf Rechnungen. Das Servicepersonal kann den Betrag ohne ausdrückliche Rechnungsanfrage kassieren, selbst mit „Zwischenrechnungen“.
Steuerlich hat dies keine Folgen, da Buchungen temporär gespeichert und dann gedruckt werden. Diese Rechnungen tragen Bezeichnungen wie „Rechnungsentwurf“ oder „Bar-Beleg„. Dieser Artikel klärt auch Missverständnisse über das Verlassen von Restaurants oder Bars ohne Bezahlung und betont die Bedeutung von Name und Adresse bei unbezahlten Rechnungen.
4. Die Grauzone des Rechnungsbetrugs
Missverständnisse über das Verlassen von Restaurants ohne Bezahlung sind weit verbreitet. Gäste müssen nicht endlos auf ihre Rechnung warten, aber die Regeln sind komplex. Selbst nach einer Rechnungsanfrage bleibt die Verpflichtung zur Bezahlung bestehen. Das Verlassen ohne Bezahlung kann strafbar sein. Es ist ratsam, Name und Adresse zu hinterlassen, selbst nach wiederholten Anfragen nach der Rechnung.
Es gibt keine feste Regel, wann ein solches Verlassen akzeptabel ist; die Umstände werden individuell betrachtet. Früher galt oft eine 30-minütige Wartezeit als Richtlinie. Wenn innerhalb dieser Zeit keine Rechnung vorgelegt wird, kann man das Lokal verlassen, da das Servicepersonal gemäß §§ 293 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Annahmeverzug gerät. Dennoch sollte man die persönlichen Daten hinterlassen, um die Rechnung später zu begleichen.
5. Die Neue Belegausgabepflicht in Deutschland
Hattet ihr schon einmal einen Kassenbon in der Hand, der lediglich den Preis anzeigte? Seit Anfang 2020 gilt in Deutschland die neue Belegausgabepflicht, die bestimmte, verpflichtende Informationen auf dem Bon vorschreibt:
Jedoch birgt die Bonpflicht nicht nur Vorteile: Viele zeigen im Internet auf, welch hoher Papierverbrauch entsteht, wenn für alle Kunden ein Beleg ausgestellt wird. Viele Kunden nehmen den Bon dann nicht mit, was Unternehmen zeigt, wie viel Abfall sie produzieren. Denkbar wäre zum Beispiel eine Ausnahmeregelung für Beträge unter 10 Euro, jedoch ist bisher keine genaue Regelung absehbar.
6. Umweltauswirkungen und Gesundheitsbedenken
Die gängige Praxis, Kassenzettel auf Thermopapier zu drucken, führt dazu, dass sie nicht in die Altpapiertonne, sondern in den Restmüll gehören. Dies hat die Gemüter erregt, insbesondere bei Umweltaktivisten, die sich für den Klimaschutz einsetzen. Zudem werfen viele besorgte Blicke auf die potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen der Chemikalien auf den Kassenzetteln, die in das Hormonsystem eingreifen und somit die Gesundheit beeinträchtigen können.
Doch warum werden diese Bons überhaupt auf mit Chemikalien beschichtetem Papier gedruckt? Die Antwort liegt in einer chemischen Reaktion, die bei thermischem Druck die Schwarzfärbung des Papiers verursacht. Diese Methode eliminiert die Notwendigkeit für zusätzliches Verbrauchsmaterial wie Toner. Übrigens werden nicht nur Kassenzettel, sondern auch Fahrkarten und Eintrittskarten auf diese Weise erstellt.