Neue Gesetze und Verordnungen für 2024

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Im Jahr 2024 hat die Bundesregierung eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht, die sich direkt auf die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger auswirken. Einige dieser Änderungen waren bereits seit einiger Zeit geplant, während andere erst kürzlich hinzugefügt wurden, nachdem die Bundesregierung aufgrund des Haushaltsurteils des Verfassungsgerichts ihre ursprüngliche Finanzplanung überdenken musste. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Bürgergeld und Mindestlohn steigen

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Die Regelsätze für das Bürgergeld steigen um 12 Prozent – von bislang 502 auf 563 Euro monatlich für Alleinstehende. Die geplante Erhöhung war unter anderem von CDU und FDP aufgrund der angespannten Haushaltslage kritisiert worden. Der Mindestlohn steigt im Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde. Auch die Obergrenze für Minijobs steigt: von 520 auf 538 Euro im Monat. Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt ab Mai 2024 auf 15,50 Euro für Pflegehilfskräfte, auf 16,50 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und auf 19,50 Euro für Pflegefachkräfte. Auch die Renten werden im Juli 2024 voraussichtlich wieder steigen – laut offizieller Prognose um 3,5 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es erst im Frühjahr.

2. Die CO2-Preis steigt deutlich

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Ab Januar 2024 steigt der CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Ursprünglich war lediglich eine Erhöhung auf 40 Euro geplant, aber aufgrund des entstandenen Haushaltsdefizits wurde kurzfristig eine deutlichere Steigerung vereinbart. Diese Anpassung wirkt sich auf die Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus: Der Liter Benzin dürfte sich um etwa 4,3 Cent verteuern, während der Liter Diesel um etwa 4,7 Cent teurer wird.Die CO2-Bepreisung wurde im Jahr 2021 eingeführt, und der Preis steigt planmäßig jedes Jahr. Allerdings wurde die Steigerung im Jahr 2023 vorübergehend ausgesetzt, bedingt durch die hohen Energiepreise. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Anreize zu schaffen, um den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe zu reduzieren und damit den CO2-Ausstoß zu verringern.

3. Das Heizungsgesetz tritt in Kraft

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Ab Januar tritt das Heizungsgesetz in Kraft, das vorsieht, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Regelung gilt zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb dieser Gebiete soll die Regelung frühestens ab 2026 gelten. Bestehende Heizungen wie Öl- oder Gasheizungen können weiterhin betrieben und repariert werden, ohne dass sich etwas ändert. Für neue Heizungen in bestehenden Gebäuden gibt es eine Übergangsfrist. Wenn jemand eine neue Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird (wie Erdgas), muss er sich vorab verpflichtend beraten lassen. Der Heizungswegweiser der Bundesregierung bietet einen guten Überblick über die neuen Regelungen.

4. Cannabis wird legalisiert

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Ab dem 1. April 2024 soll der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene mit Einschränkungen straffrei sein. Personen dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf besitzen. Im privaten Eigenanbau ist der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie von bis zu drei weiblich blühenden Pflanzen erlaubt. Strafbar soll der Besitz im öffentlichen Raum erst ab 30 Gramm sein, im privaten Raum ab 60 Gramm.

5. „Tethered Cap“ auf Plastikflaschen wird Pflicht

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Ab Juli 2024 werden Einweg-Plastikflaschen und Tetrapaks verpflichtend eine feste, nicht mehr abtrennbare Verschlusskappe haben. Diese sogenannten „Tethered Caps“ (angebundene Kappen) werden zur Pflicht für PET-Getränkeverpackungen mit einem Volumen von bis zu drei Litern, was Produkte wie Wasser, Limonade und Milch betrifft. Hintergrund dieser Maßnahme ist eine neue EU-Vorgabe, die darauf abzielt, weniger Plastikmüll in der Umwelt zu verursachen.

6. Energiepreisbremse endet dafür steigt Umsatzsteuer auf Gas ab März

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Im Oktober 2022 wurde die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme auf sieben Prozent abgesenkt. Ab März 2024 soll sie jedoch wieder auf 19 Prozent angehoben werden. Die Strom- und Gaspreisbremse, welche die Strom- und Gaskosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde Gas und 40 Cent pro Kilowattstunde Strom gedeckelt hatte, endet am 31. Dezember 2023. Entgegen den ursprünglichen Plänen wird sie nicht bis Ende März 2024 fortgesetzt. Verbraucher sollten daher prüfen, ob sich ein Anbieterwechsel für sie lohnt.

7. USB-C wird einheitlicher Standard

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Ab Dezember 2024 wird in Deutschland eine neue Regelung in Kraft treten, die besagt, dass viele Elektrogeräte einen einheitlichen USB-C-Ladeanschluss haben müssen. Dieser Standard wird für alle kleinen und mittelgroßen Geräte verpflichtend sein, die aufladbar und tragbar sind. Dazu gehören eine Vielzahl von Geräten wie Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecherboxen, E-Reader und Spielekonsolen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Interoperabilität und Benutzerfreundlichkeit von Elektrogeräten zu verbessern, indem ein einheitlicher Standard für das Aufladen festgelegt wird.

8. Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt wieder

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Ab Januar 2024 wird der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent in Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben wieder eingeführt. Diese Änderung markiert eine Rückkehr zum regulären Steuersatz, nachdem während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 eine befristete Senkung von 19 auf 7 Prozent erfolgte. Diese Maßnahme hatte dazu gedient, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf die Gastronomiebranche abzufedern. Mit der Wiedereinführung des vollen Mehrwertsteuersatzes sollen die Steuereinnahmen wieder auf das übliche Niveau angehoben werden.