1. Das ist erlaubt
Autofahrer haben die Erlaubnis, andere Teilnehmer im Verkehr zu warnen, jedoch nicht durch das Betätigen der Lichthupe
Nein, es ist trotz der Praxis vieler Autofahrer nicht gestattet, die Lichthupe als Warnsignal vor einem Geschwindigkeitsmessgerät zu verwenden. Die Verwendung der Lichthupe ist ausschließlich zur Warnung bei Gefahren oder zum Signalisieren eines Überholmanövers außerhalb geschlossener Ortschaften vorgesehen – Geschwindigkeitskontrollen fallen nicht darunter. Bei zweckentfremdeter Nutzung der Lichthupe kann ein Bußgeld zwischen fünf und zehn Euro fällig werden.