Das passiert, wenn du andere Autofahrer mit Lichthupe vor Blitzern warnst

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Wenn jemand eine Geschwindigkeitskamera entdeckt, neigt er oft dazu, andere Fahrer zu warnen. Dafür wird häufig das Aufblinken lassen der Scheinwerfer verwendet. Allerdings stellt dies keine kluge Entscheidung dar.

Diejenigen, die die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht befolgen, riskieren, geblitzt zu werden. Abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit könnte eine kostspielige Aufnahme per Post eintreffen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines Fahrverbots. Ein Umstand, der gerne auch andere Fahrer vorwarnen möchte. Hierbei ist das Warnsignal durch das Aufblitzen des Fernlichts besonders beliebt. Aber ist diese Praxis rechtlich zulässig?

1. Das ist erlaubt

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Autofahrer haben die Erlaubnis, andere Teilnehmer im Verkehr zu warnen, jedoch nicht durch das Betätigen der Lichthupe

Nein, es ist trotz der Praxis vieler Autofahrer nicht gestattet, die Lichthupe als Warnsignal vor einem Geschwindigkeitsmessgerät zu verwenden. Die Verwendung der Lichthupe ist ausschließlich zur Warnung bei Gefahren oder zum Signalisieren eines Überholmanövers außerhalb geschlossener Ortschaften vorgesehen – Geschwindigkeitskontrollen fallen nicht darunter. Bei zweckentfremdeter Nutzung der Lichthupe kann ein Bußgeld zwischen fünf und zehn Euro fällig werden.

2. So kann gewarnt werden

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Im Allgemeinen ist es gestattet, andere Fahrer vor Blitzern oder Polizeikontrollen zu warnen. Es ist erlaubt, Informationen über Geschwindigkeitsüberwachungen im Radio zu verbreiten.

„Man kann auch andere Verkehrsteilnehmer durch Handzeichen oder Schilder warnen. Sollte dies jedoch andere Fahrer behindern oder ablenken, kann die Polizei dies verbieten“, so erläutert der ADAC.

3. Radarwarner-Apps sind verboten

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In Deutschland ist es untersagt, funktionsfähige Blitzer-Apps oder Radarwarner zu benutzen oder bei sich zu führen.

Wie die Auto, Motor und Sport Zeitschrift in ihrer Ausgabe 9/2024 mit Bezug auf § 23 (Abs. 1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO) erwähnt, kann ein Verstoß gegen diese Regelung mit einer Geldbuße von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

4. Strafenkatalog: Die zu erwartenden Geldbußen für Verkehrsdelikte

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Allerdings ist es wichtig, die Unterschiede zu erkennen. Während der Besitz eines solchen Geräts oder der Download einer entsprechenden App legal ist, wird deren Gebrauch als eine Ordnungswidrigkeit angesehen.

Das heißt, bei Navigationsgeräten mit einer BlitzerMeldungsfunktion muss diese spezifische Funktion in den Optionen ausgeschaltet sein – das ist in der Regel bei allen Modellen möglich. Im Gegensatz dazu dürfen die beliebten Smartphone-Apps vom Gesetzgeber her während der Fahrt nicht benutzt werden, ihre Installation an sich stellt jedoch keinen Rechtsverstoß dar.