3. Radarwarner-Apps sind verboten
In Deutschland ist es untersagt, funktionsfähige Blitzer-Apps oder Radarwarner zu benutzen oder bei sich zu führen.
Wie die Auto, Motor und Sport Zeitschrift in ihrer Ausgabe 9/2024 mit Bezug auf § 23 (Abs. 1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO) erwähnt, kann ein Verstoß gegen diese Regelung mit einer Geldbuße von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.