10 Dinge, die in einem Supermarkt verboten sind

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Einige Personen gehen jede Woche in den Supermarkt, um den täglichen Bedarf an Lebensmitteln abzudecken. Bei dem Einkaufen handelt es sich um eine sehr übliche Tätigkeit.

Jedoch machen sich nur sehr wenige Leute darüber Gedanken, was man eigentlich in einem Supermarkt alles machen darf und was unterlassen werden sollte. In einem Supermarkt gelten genau so Regeln, wie auf der Straße oder in anderen Einrichtungen. Dabei gibt es zum Beispiel in jedem Supermarkt eine Hausordnung, welche die Regelungen genau definiert und an die man sich auf jeden Fall halten sollte.

Der folgende Artikel gibt Auskunft darüber, was man in einem Supermarkt auf keinen Fall tun sollte, da die Verhaltensweisen verboten sind.

1. Etwas probieren? – Lieber nicht!

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Vor allem bei kleineren Sachen wie Früchten oder Kernen ist die Versuchung oft groß, erst einmal zu probieren. Nur einmal eine kurze Probe nehmen, damit man genau weiß, was man kaufen soll?

Streng genommen zählt das zu einem Diebstahl. Personen, die eine Kostprobe nehmen, um den Geschmack zu testen, konsumieren das Eigentum des Supermarktes, also die Ware, ohne dass man sie bezahlt hat.

Gibt es auch Fälle, bei denen man eine Kostprobe nehmen darf? Ja! Einige Supermärkte stellen vor allem bei der Käse- und Fleischtheke Kostproben auf, die jeder nehmen darf. Nur in solchen Fällen ist es erlaubt, eine Probe zu nehmen.

2. Pfandbonn lange aufbewahren

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Viele kennen es. Man steht an der Kasse und alles muss sehr schnell gehen, damit man den Kunden hinter sich nicht unnötig aufhält. Der Pfandbonn wird dabei oft vergessen und man merkt diesen erst, wenn man bereits zu Hause ist und die Ware in den Kühlschrank räumt. Doch wie lange ist er gültig?

In der Regel halten Pfandbons noch einige Wochen, nachdem man diese erhalten hat.

Jedoch ist hier Vorsicht geboten. Man sollte somit unbedingt darauf achten, den Bon in derselben Filiale einzutauschen, in der der Pfandbon ausgestellt wurde.

3. Lebensmittel anfassen

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Im Normalfall ist das Zurücklegen von Ware kein Problem. Jedoch gibt es hierbei den wichtigen Unterschied zwischen verpackter und unverpackter Ware, wie zum Beispiel Brot. Wenn man unverpackte Ware einmal berührt hat, ist man dazu verpflichtet, diese zu kaufen. Dies ist auch der Fall, wenn die Ware davor bei der Frischetheke abgepackt wurden oder bei Tiefkühlprodukten, die bereits lange in dem Einkaufswagen liegen.

Dies ist in erster Linie aufgrund von einigen Hygiene- und Gesundheitsgründen als Pflicht aufgestellt worden, um die Produkte nicht an Dritte zu verkaufen.

4. Was macht man, wenn ein Produkt kaputtgeht?

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Viele kennen es natürlich. Man dreht sich kurz einmal um, hat einen Rucksack auf und schon landet ein Produkt aus dem Regal auf dem Boden. Wenn man Glück hat, handelt es sich um Snacks, die man wieder in das Regal räumen kann.

Doch was macht man, wenn etwas dabei kaputtgeht und man zum Beispiel eine Glasflasche oder eine Dose umgeworfen hat? Wenn dieser Fall eintritt, sollte man Personal aufsuchen und den Schaden melden. In den meisten Fällen sind die Händler kulant und man muss keinen Schadensersatz begleichen, obwohl der Schaden eigentlich von dem Kunden erstattet werden müsste.

5. Einfach den Laden leer kaufen? Das geht nicht!

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Einige Menschen hamstern große Mengen an Produkten aus dem Supermarkt zu Hause. Jedoch ist dies nicht erlaubt.

Auch, wenn eine große Feier bei einem ansteht oder gerade das Lieblingsgetränk im Angebot ist, sollten zu große Mengen an Produkten vermieden werden. Viele sehen dies als ganz normal.

Jedoch sollte man dabei beachten, dass die Entscheidung bei dem Supermarkt hängt. Damit andere Kunden ebenfalls etwas von einem bestimmten Produkt abbekommen, ist es eigentlich nur gestattet, in einer handelsüblichen Menge einzukaufen. So bleibt nicht nur einem selbst, sondern auch anderen das Produkt zum Kaufen übrig.

6. Sein Kleingeld loswerden

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Oft hat man das Problem, dass vor einem eine Person an der Kasse ist, die das Geld zählt, um Kleingeld loszuwerden. In gewissen Mengen ist das auch in Ordnung.

Der Verkäufer kann jedoch bei einem Limit von 50 Münzen auch verweigern, diese anzunehmen. Aus diesem Grund sollte man darauf achten, dass man nicht bei einem Einkauf unbedingt das komplette Kleingeld herauskramt. So verlieren einige Käufer wertvolle Zeit und der Kassierer muss das Kleingeld selbst noch einmal nachzählen. Somit sollte man auf die Zeit anderer Menschen ebenfalls achten.

7. Mitnehmen des Einkaufswagens

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Besonders in großen Städten wird der Einkaufswagen oft nicht nur für das Einkaufen an sich verwendet, sondern auch außerhalb des Einkaufsladens oder des Einkaufszentrums.

Vielen nutzen den Einkaufswagen für den Transport bis hin zum Auto, welches zum Beispiel zwei Straßen weiter steht.

Es handelt sich hierbei jedoch ebenfalls um ein Verbot. Selbst wenn der Einkaufswagen danach wieder zurückgebracht wird, ist dies ganz klar verboten. Dem kleinen Kindereinkaufswägen wurden sogar mit einer Fahne ausgestattet, damit diese gegen Diebstahl abgesichert sind. So ist es nicht ganz so einfach, den kleinen Einkaufswagen mitzunehmen, da er nicht in das Auto passt.

8. Falsches Produkt?

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Was soll man tun, wenn man das falsche Produkt aus Versehen gekauft hat? Hat man dann ein Recht auf einen Umtausch? Die Regeln sehen in einem Einkaufsladen anders aus, als in einem Supermarkt.

Aus diesem Grund kann man einen Artikel nur dann zurückgeben, wenn das Essen oder Trinken einen nachweisbaren Mangel aufweist oder das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde. Der Einkaufsladen hat also nur in diesem beiden Fällen die Pflicht, einen Artikel umzutauschen. Andererseits wird das Essen oder Trinken nicht erstattet und auch nicht umgetauscht, selbst wenn es sich bei dem Kauf und ein Versehen handelt.

9. Vor dem Kauf essen oder trinken

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Ähnlich wie bei dem Beispiel davor, gibt es Personen, die tatsächlich denken, dass es in Ordnung ist, bereits vor dem Kauf der Ware einen kleinen Happen zu essen oder einen Schluck des Getränks zu nehmen, welches man vorhat zu kaufen. Doch ist das Vorgehen erlaubt? Nein, natürlich nicht.

Genau wie bei dem Beispiel davor zählt das zu Diebstahl. Es gibt keine Versicherung, dass man das Getränk oder das Essen kauft. Aus diesem Grund darf man auch keine Probe nehmen, bevor man das Produkt gekauft hat. Vor allem bei Getränken kommen diese Fälle oft zustande.

10. Zeitschriften lesen

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Darf man durch die Zeitschriften in einem Supermarkt blättern, wenn man die Zeitung nicht kauft? Der Umstand an sich ist noch lange nicht verboten. Wenn jedoch dabei ein Blatt zerknickt oder etwas kaputtgehen sollte, hat der Verkäufer die Möglichkeit, den Schaden durch das Kaufen des Artikels zu fordern. Bereits Eselsohren sind ein plausibler Grund dafür.

Des Weiteren besitzt der Betreiber das Hausrecht. Somit kann der Betreiber dem Kunden verbieten, in dem Laden einzukaufen oder etwas zu lesen. Wenn man sich gegen diese Anordnung wehrt, kann man das komplette Hausverbot erteilt bekommen.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, warum die Sonne in verschiedenen Farben untergeht?

Der Farbwechsel beim Sonnenuntergang wird durch die Streuung des Sonnenlichts in der Atmosphäre verursacht. Wenn die Sonne tiefer am Horizont steht, muss ihr Licht eine längere Strecke durch die Atmosphäre zurücklegen. Dabei werden die kürzeren blauen und violetten Wellenlängen stärker gestreut, während die längeren roten und orangefarbenen Wellenlängen dominieren. Dies führt zu den beeindruckenden Farbschattierungen, die wir bei Sonnenuntergängen sehen.